Willkommen beim Hinweisgebersystem der Johannesbad-Gruppe
Geschützte Meldewege - intern und extern - sind essentiell für eine wirkungsvolle Compliance in unserem Unternehmen. Ebenso wie der Schutz interner Hinweisgeber:innen vor Sanktionen fördern sie die Mitteilung etwaigen Fehlverhaltens und dienen der umfassenden Aufklärung und Untersuchung von Regelverstößen.
Wir stellen internen und externen Hinweisgeber:innen verschiedene Wege zur Verfügung, um so von möglichen Regelverstößen zu erfahren. Dabei stellt unser Hinweisgebersystem einen geschützten Weg dar, über welchen unsere Beschäftigten und externe Personen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität und, wenn gewollt, auch vollständig anonym Hinweise zu etwaigem Fehlverhalten melden können. Regelverstöße sind fahrlässige oder vorsätzliche Verletzungen von beispielsweise Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien. Weiterhin fallen hierunter arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen durch Beschäftigte der Johannesbad-Gruppe sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten. Sämtliche Regelverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§ 2) und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ( § 2) können hier gemeldet werden. Selbstverständlich können etwaige Regelverstöße auch weiter über andere Kanäle, wie direkt an Führungskräfte, Vorstand oder Compliance-Abteilung gemeldet werden.
Wir nehmen Hinweise zu etwaigen Verstößen sehr ernst, klären diese umfassend auf und reagieren angemessen unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Normen, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, dem Datenschutzrecht und dem Mitbestimmungsrecht.
Wenn Sie einen Hinweis geben wollen, dann bitten wir Sie, folgende Fragen stets in Ihrem Hinweis zu beantworten:
- Sind Sie Mitarbeitender unseres Unternehmens?
- An welchem Standort hat sich der Vorfall ereignet?
- Wann hat sich der Vorfall konkret ereignet (Datum und ggfs. Uhrzeit)?
- Welche Personen sind in den Vorfall involviert und welche Bereiche oder Dritte sind an dem Vorfall beteiligt?
Aus IT-Security Gründen dürfen nur Dokumente mit den Endungen .xlsx, .docx, .jpg und .pdf hochgeladen werden.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen wie IP-Adressen, Standortdaten, Gerätespezifikationen oder sonstige Daten zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Nachricht wird Ende-zu-Ende verschlüsselt und kann auch bei einem Zugriff aus dem Firmennetzwerk heraus nicht nachverfolgt werden.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
Eine Rückmeldung zur Bearbeitung des Sachverhalts können wir Ihnen nur dann geben, wenn Sie die Möglichkeit „für Rückfragen zur Verfügung zu stehen“, ankreuzen. Bei der Abgabe Ihrer Meldung, richten Sie sich einen geschützten Postkasten ein. Dort wählen Sie Pseudonym/ Benutzername und Kennwort selbst. Diese Zugangsdaten sind für niemanden außer Ihnen selbst sichtbar. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben, müssen Sie keine persönlichen Angaben machen. Geben Sie dann auch keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein Sachbearbeiter Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten – Sie bleiben auch während des Dialogs anonym.
In der Richtlinie zum Hinweisgebersystem in der Johannesbad Gruppe ist zum einen der Schutz der internen Hinweisgeber:innen und zum anderen der Ablauf des Verfahrens im Detail geregelt.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und das Miteinander in der Johannesbad - Gruppe!